Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung der Daternus-Plattform durch Studios. Daternus richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
site/app/agb/page.tsx.§ 1 · Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Firmenname (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Nutzung der Software „Daternus".
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 · Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Daternus als über das Internet nutzbare Software zur Verfügung (Software as a Service). Die Software dient der Erhebung, Dokumentation und Archivierung von Anamnese-, Aufklärungs- und Einwilligungsvorgängen in Kosmetik- und Tattoostudios.
(2) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht.
(3) Die Software ersetzt keine Rechtsberatung. Die mitgelieferten Formulare und Texte sind fachlich sorgfältig erstellt, jedoch allgemein gehalten. Ob sie für die konkreten Behandlungen des Kunden und dessen Bundesland ausreichen, hat der Kunde selbst zu prüfen. Der Anbieter schuldet die technische Funktion der Software, nicht die rechtliche Wirksamkeit der damit erhobenen Erklärungen.
§ 3 · Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde ein Studiokonto anlegt und einen Tarif auswählt, und der Anbieter den Zugang freischaltet.
(2) Erfolgt der Erwerb über den Apple App Store, gelten ergänzend die Bedingungen von Apple. Der Zahlungsvorgang wird in diesem Fall zwischen dem Kunden und Apple abgewickelt.
§ 4 · Testphase
(1) Neue Kunden können Daternus 14 Tage lang unentgeltlich und mit vollem Funktionsumfang testen. Zahlungsdaten sind dafür nicht zu hinterlegen.
(2) Die Testphase geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abo über. Wählt der Kunde bis zum Ende der Testphase keinen Tarif, endet die Möglichkeit, neue Dokumente anzulegen; die bereits erfassten Daten bleiben nach Maßgabe von § 10 abrufbar.
§ 5 · Leistungsumfang und Verfügbarkeit
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung auf daternus.de/preise.
(2) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von z. B. 99,0 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt zum Internet. Ausgenommen sind Zeiten angekündigter Wartung sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
(3) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Studios durchgeführt und, sofern absehbar, vorab angekündigt.
(4) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Änderungen, die den vertraglich geschuldeten Funktionsumfang nicht wesentlich einschränken, sind zulässig.
§ 6 · Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten und PINs geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Jedes Mitarbeiterkonto ist einer natürlichen Person zuzuordnen; gemeinsam genutzte Konten sind unzulässig.
(2) Der Kunde sichert die von ihm eingesetzten Endgeräte nach dem Stand der Technik, insbesondere durch Gerätesperre und aktuelle Betriebssystemversionen.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die von ihm erhobenen Daten rechtmäßig erhebt und verarbeitet — insbesondere, dass die erforderlichen Einwilligungen vorliegen.
(4) Der Kunde meldet erkannte Sicherheitsvorfälle, die die Plattform betreffen, unverzüglich an sicherheit@daternus.de.
§ 7 · Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Kunde ist hinsichtlich der Daten seiner Kundinnen und Kunden Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter.
(2) Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und wird beim Einrichten des Studiokontos geschlossen. Ein zusätzliches Entgelt fällt dafür nicht an.
(3) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich in der Europäischen Union. Weitere Einzelheiten regeln der Auftragsverarbeitungsvertrag und die Datenschutzerklärung.
§ 8 · Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf daternus.de/preise angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Das Entgelt ist bei monatlicher Zahlweise monatlich, bei jährlicher Zahlweise jährlich im Voraus fällig.
(3) Bei Erwerb über den App Store richten sich Preis, Währung und Abrechnung nach den Angaben von Apple für das Land der verwendeten Apple-ID.
(4) Der Anbieter kann die Preise mit einer Frist von z. B. sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anpassen. Der Kunde wird in Textform informiert und kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.
(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung auf Lesezugriff beschränken. Ein vollständiges Sperren des Zugangs zu bereits erfassten Dokumenten erfolgt nicht.
§ 9 · Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge mit monatlicher Zahlweise laufen einen Monat und verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht bis zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.
(2) Verträge mit jährlicher Zahlweise laufen zwölf Monate und verlängern sich jeweils um zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von z. B. vier Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden.
(3) Die Kündigung erfolgt in Textform oder über die Abo-Einstellungen in der Anwendung. Bei Abschluss über den App Store erfolgt sie über die Einstellungen der Apple-ID.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 · Nach Vertragsende
(1) Nach Ende des Vertrags bleibt der Zugang für z. B. 90 Tage lesend bestehen. In diesem Zeitraum kann der Kunde seine Daten vollständig exportieren. Neue Dokumente können nicht mehr angelegt werden.
(2) Dieser Nachlauf ist bewusst vorgesehen: Der Kunde bleibt datenschutz- und aufbewahrungsrechtlich für seine Dokumentation verantwortlich und muss sie auch nach dem Wechsel zu einem anderen System vorlegen können.
(3) Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die Daten des Kunden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Auf Wunsch bestätigt er die Löschung in Textform.
§ 11 · Mängel
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Es gilt Mietrecht (§§ 535 ff. BGB).
(2) Mängel sind dem Anbieter unverzüglich und nachvollziehbar anzuzeigen. § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht) und die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel sind ausgeschlossen.
§ 12 · Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für die rechtliche Wirksamkeit der mit der Software erhobenen Erklärungen und nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde die Dokumentation inhaltlich unvollständig oder unrichtig führt.
§ 13 · Änderungen dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an Änderungen des Leistungsangebots erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens z. B. sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.
§ 14 · Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ort, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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