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Daternus

Unterschrieben ist nicht dasselbe
wie aufgeklärt.

Eine Einverständniserklärung trägt nur, wenn vorher aufgeklärt wurde, die Kundin den Text verstanden hat und beides belegbar ist. Diese Seite beschreibt, was dazugehört — und wie Daternus die drei Stellen absichert, an denen es im Tattoostudio regelmäßig hakt: Minderjährige, Farben und die Zuordnung zur Artistin.

Was eine Einwilligung trägt

Vier Bedingungen — und drei davon liegen vor der Unterschrift.

Der Bogen ist der sichtbare Teil. Wirksam wird die Einwilligung durch das, was vorher passiert ist.

01

Aufklärung vor der Unterschrift

Über Ablauf, Risiken, Infektionsgefahr, Schmerz, Heilungsdauer und die Endgültigkeit des Ergebnisses. Eine Erklärung, die erst unterschrieben und dann besprochen wird, hat die Reihenfolge verloren, auf die es ankommt.

02

Verständlich und in der eigenen Sprache

Wer den Text nicht versteht, willigt nicht wirksam ein. Bei einer Kundin, die kein Deutsch spricht, ist ein deutscher Bogen mit Unterschrift kein Nachweis — er ist das Gegenteil.

03

Freiwillig und konkret

Bezogen auf dieses Motiv, diese Stelle, diesen Termin. Eine pauschale Erklärung „für alle künftigen Behandlungen“ deckt das zweite Tattoo im nächsten Jahr nicht ab.

04

Nachweisbar dokumentiert

Mit Datum, Uhrzeit, Unterschrift und dem Stand des Dokuments, auf den sie sich bezieht. Ohne diesen Teil war die Aufklärung vielleicht vorbildlich — nur lässt sich das später nicht mehr zeigen.

Deshalb steht der Bogen zweisprachig zur Verfügung. Deutsch und Englisch, umschaltbar mitten im Ausfüllen. Wer den Aufklärungstext nicht versteht, willigt nicht wirksam ein — und eine Unterschrift unter einem unverstandenen Text macht die Lage schlechter, nicht besser.

Minderjährige

Der Fall, in dem am meisten schiefgehen kann.

Kein Studio möchte diese Diskussion am Tresen führen, und genau deshalb wird sie oft mit einem mitgebrachten Zettel abgekürzt. Ein Zettel, dessen Herkunft niemand prüfen kann, ist im Ernstfall aber kein Nachweis.

  • Geburtsdatum wird abgefragt, nicht geschätzt — der Bogen erkennt selbst, dass jemand minderjährig ist
  • Name und Anschrift beider Sorgeberechtigten, sofern beide sorgeberechtigt sind
  • Eigene Unterschrift der Sorgeberechtigten auf dem Gerät, nicht nur ein Häkchen
  • Festhalten, ob die sorgeberechtigte Person beim Termin anwesend war
  • Vermerk, dass ein Ausweisdokument vorgelegen hat
  • Eigenes Einverständnis der oder des Minderjährigen — zusätzlich, nicht ersatzweise
Tätowiererin geht mit der Kundin vor dem Termin den Aufklärungsbogen auf dem iPad durch.
Die Altersgrenze setzen Sie, nicht die Software. Ein bundesweites Mindestalter für Tätowierungen gibt es nicht; Studios legen eigene Regeln fest. Daternus erkennt anhand des Geburtsdatums, dass jemand minderjährig ist, und verlangt dann die zusätzlichen Angaben — welche Grenze in Ihrem Studio gilt, bleibt Ihre Entscheidung.

Farben und Chargen

Die Frage kommt nicht heute. Sie kommt in einem Jahr.

Wenn die Haut über einer bestimmten Farbfläche reagiert oder ein Hersteller eine Charge zurückruft, lautet die Frage nie „welches Studio“, sondern immer „welche Farbe, welche Charge“. Wer das nicht erfasst hat, kann nur schätzen.

  • Jede verwendete Farbe einzeln, mit Hersteller und Chargennummer
  • Nadelkonfiguration und Gerät
  • Behandelte Körperstelle, auf Wunsch mit Skizze
  • Dauer der Sitzung und Anzahl der Durchgänge
  • Vorher- und Nachher-Foto am selben Termin
  • Studiostempel der Artistin, die tatsächlich gearbeitet hat

Das Tattoo-Modul

Was mitgeliefert wird.

Aufklärung, Einverständnis und Behandlerdokumentation für Tätowierungen. Mit der Regelung für Minderjährige, Abfrage von Farben und Chargen sowie einem eigenen Studiostempel je Artist auf dem fertigen Beleg.

Tattoo

9,90 €im Monat
  • Aufklärung & Einverständnis
  • Minderjährige mit Sorgeberechtigten
  • Farben & Chargen
  • Pflegehinweise
  • Fotodokumentation
  • Studiostempel je Artist

Häufige Fragen

Zur Einverständniserklärung im Tattoostudio.

Alter, Sorgeberechtigte, Farben, Fristen — die vier Punkte, an denen im Studio am häufigsten diskutiert wird.

Ab welchem Alter darf ich tätowieren?

Ein bundesweites Mindestalter für Tätowierungen gibt es in Deutschland nicht. In der Praxis arbeiten Studios mit einer eigenen Altersgrenze und verlangen bei Minderjährigen die Einwilligung der Sorgeberechtigten — häufig zusätzlich deren Anwesenheit beim Termin.

Welche Grenze Ihr Studio setzt, ist Ihre Entscheidung und sollte Teil Ihrer Hausregeln sein. Daternus setzt sie nicht für Sie fest. Was Daternus tut: Der Bogen erkennt anhand des Geburtsdatums, dass jemand minderjährig ist, und verlangt dann die zusätzlichen Angaben, statt sie der Erinnerung zu überlassen.

Reicht eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern?

Ein mitgebrachter Zettel ist schwach: Er lässt sich nicht überprüfen, und im Streitfall steht Aussage gegen Aussage. Viele Studios verlangen deshalb die Anwesenheit einer sorgeberechtigten Person und die Unterschrift vor Ort.

In Daternus unterschreiben Sorgeberechtigte direkt auf dem Gerät, und es wird festgehalten, ob sie anwesend waren und ob ein Ausweisdokument vorgelegen hat. Das ist ein Nachweis mit Zeitstempel statt einer Kopie unbekannter Herkunft.

Warum sollen Farbe und Charge im Beleg stehen?

Weil das die erste Frage ist, wenn die Haut Monate später reagiert. Tätowierfarben unterliegen seit 2022 einer EU-weiten Beschränkung, und Hersteller ändern Rezepturen. Eine Angabe „schwarz“ grenzt nichts ein; Hersteller, Farbe und Chargennummer tun es.

Daternus erfasst jede verwendete Farbe einzeln. Steht später eine Rückrufmeldung im Raum, können Sie beantworten, wer betroffen ist — statt es zu vermuten.

Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?

Daternus arbeitet standardmäßig mit 10 Jahren — der Frist, in der eine Dokumentation im Streitfall noch gebraucht wird. Danach laufen die Dokumente automatisch ab.

Eine frühere Löschung auf Wunsch der Kundin ist jederzeit möglich und wird protokolliert. Ausführlicher steht das auf der Seite zu den Aufbewahrungsfristen.

Wir arbeiten mit Gastartists. Geht das?

Ja. Jede Artistin bekommt ein eigenes Konto mit eigenem PIN, und auf dem fertigen Beleg erscheint ihr eigener Studiostempel — der der Person, die tatsächlich gearbeitet hat. Nach dem Gastaufenthalt deaktivieren Sie das Konto; die Dokumente der bereits gestochenen Tattoos bleiben unverändert im Archiv.

Keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt, wie Daternus Aufklärung und Einwilligung technisch abbildet. Die rechtlichen Anforderungen an Ihr Studio hängen von Ihrem Bundesland, Ihren Behandlungen und Ihrer Aufsichtsbehörde ab — dazu berät Sie nur, wer diese Umstände kennt.

Ab dem nächsten Termin unterschreibt niemand mehr auf Papier.

Aufklärung, Einverständnis, Farben und Chargen auf einem Gerät — und ein Beleg, der den Stempel der richtigen Artistin trägt. 14 Tage kostenfrei im Browser, ohne Zahlungsdaten.